Der Layenhof: Ein aktueller Überblick

 

Der heutige Layenhof

 

Mit dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 endet der Kalte Krieg. Die US-Streitkräfte begannen mit dem Abbau von Truppen, für Finthen planten sie den Abzug für 1993, tatsächlich wird er bereits 1992 vollzogen. Unmittelbar nach Bekanntgabe des Vorhabens entstehen Diskussionen um die zukünftige Nutzung des Flugplatzgeländes. Sie dauern bis heute an.

 

1991 wird erstmals die zur Entwicklung eines neuen Mainzer Stadtteils auf dem Areal des Flugplatzes propagiert. Er soll in Erinnerung an den nicht mehr existenten Gutshof "Mainz-Layenhof" genannt werden. In der Umgangssprache wird er bald nur noch als "der Layenhof" bezeichnet.

 

1992 gibt der Bund als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und damit als Eigentümer des Geländes bekannt, dass er in der ehemaligen Airfield Housing Area 150 Behördenwohnungen einrichten wird. Der Mainzer Oberbürgermeister Herman-Hartmut Weyel freut sich über diese ersten Siedler im neuen Stadtteil Mainz-Layenhof.

 

1994 sind die Planungen nicht weit gediehen. Dennoch wird an der Einfahrt zum Flugplatz ein Ortsschild Mainz-Layenhof errichtet. Tatsächlich existiert ein Ortsbezirk Mainz-Layenhof nicht, der Layenhof gehört bis heute (Stand Januar 2013) zum Ortsbezirk Mainz-Finthen.

 

1996 konkretisieren sich die Pläne für den Layenhof. Ein städtebaulicher Wettbewerb wird ausgeschrieben. Ziel ist es einen Stadtteil für 10.000 – 12.000 Menschen zu schaffen. Die Häuser sollen energiesparend errichtet werden, eine Infrastruktur mit Einzelhandel, sozialen Einrichtungen und Sportstätten ist gefordert. Wohnen und Arbeiten soll möglichst vor Ort geschehen, um Autoverkehr zu vermeiden. An Stelle des ehemaligen Hofgutes Layenhof solle eine Gedenkstätte in Bezug auf die Außenstelle des KZ-Hinzert vor. Eine Erinnerung an das namensgebende Hofgut ist nicht vorgesehen.

 

Die ambitionierten Pläne werden nie verwirklicht. Stattdessen etabliert sich auf dem Layenhof, eine Mischung aus Flugplatz und Wohn-, bzw. Gewerbegebiet. Etliche Vereine, Institutionen, Bands und andere Gruppen mieten Räume, um dort ihrem Zweck nachzugehen. Mit der Agonie gehen die Diskussionen darüber wie es weiter gehen soll und der Streit um die Lärmbelästigung durch den Flugplatz einher.

 

2006 wird der Zweckverband Layenhof/Münchwald ins Leben gerufen. In der Präambel heißt es:
"Der ehemalige amerikanische Flughafen liegt auf dem Höhenrücken südlich der L419 im Gebiet der Gemarkungen der kreisfreien Landeshauptstadt Mainz und der zur Verbandsgemeinde Heidesheim-Wackernheim gehörenden Ortsgemeinde Wackernheim. Die Stadt Mainz und die Ortsgemeinde Wackernheim beabsichtigen, für dieses Gebiet gemeinsam die Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete zivile Nutzung zu schaffen sowie deren Umsetzung fördernd zu begleiten. Zur Verwirklichung des Zieles, bedarf es einer auf das gesamte Verbandsgebiet bezogenen städtebaulichen Planung, einer zweckentsprechenden Bodenordnung, des Ausbaus, der Herstellung und des Betriebs einer leistungsfähigen Erschließung sowie einer bedarfsgerechten Vermarktung des Geländes und der im Gebiet befindlichen baulichen Anlagen. Die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Anforderungen machen den Zusammenschluss der Gebietskörperschaften Mainz und Wackernheim zu einem Zweckverband notwendig."

 

Im Mai 2008 wird nach intensiven Verhandlungen und nach erfolgter Zustimmung des Vorstandes der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben der Kaufvertrag des Layenhof-Geländes notariell beurkundet. Mit dessen Wirksamkeit gehen alle Gebäude, Straßen, befestigte Flächen und der Luftlandeplatz inklusive des Segelfliegerareals in das Eigentum des Zweckverbandes über. Die für Wohnzwecke genutzten Gebäude werden nicht erworben. Ziel ist nach wie vor eine langfristig angelegte Stadtentwicklung.

 

Im Zusammenhang hiermit steht auch die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Luftfahrtverein Mainz. Ziel der Vereinbarung ist vor allem, einen schnellen und wirksamen Lärmschutz für die benachbarte Bevölkerung sicherzustellen, eine rechtssichere Entwicklungsmöglichkeit für den Zweckverband zu schaffen sowie eine nachhaltige Zukunftsperspektive für den Luftfahrtverein zu eröffnen. In der Vereinbarung werden einvernehmliche Regelungen zur Reduzierung und Begrenzung der Anzahl der Flugbewegungen auf den Stand von 2004 ebenso festgehalten wie die Bedingungen der Verpachtung bzw. Überlassung von Flächen an den Luftfahrtverein bzw. eine noch zu gründende Betriebsgesellschaft. Die Zahl der maximal zulässigen Starts wird auf 23.500 pro Jahr festgeschrieben.

 

2010 wird die Entwicklung eines Masterplans für den Layenhof in Aussicht gestellt. Er ist bis heute (Stand August 2011) nicht veröffentlicht.

 

 

Die Wüstung Layenhof

 

Heute liegt ein geringer Teil des ehemaligen Hofgutes Layenhof in militärischem Sperrgebiet, und wird von der United States Army beansprucht, die dort einen Übungsplatz unterhält. Einzig zwei Kastanienalleen erinnern an die Einfahrt zu dem ehemaligen Gutshof, bzw. an die Zufahrt zur Villa. Oberirdisch sind keine Gebäudestrukturen mehr erkennbar. Das Areal ist jedoch ein Grabungschutzgebiet. Bemerkenswert ist der alte Baumbestand des ehemaligen Parks, darunter ein Mammutbaum. Die Lage der ehemaligen KZ-Baracke ist im Gelände ebenfalls nicht mehr ersichtlich. Auf die Wüstung weisen keine Schilder hin.

 

 

Hinweis: Der obige Text wurde dem Wikipedia Artikel "Mainz-Layenhof" entnommen. Der Text ist unter der Lizenz "Creative Commons Attribution/Share Alike" verfügbar. Die IG Layenhof e.V. macht sich diesen Text nicht zueigen und ist auch nicht deren Urheber!